FAQ OE_Erfahrungsräume

(Stand 15.01.2026)

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die nachfolgenden FAQ dienen Ihrer Unterstützung und fassen Kernaspekte der Förderrichtlinie OE_Erfahrungsräume in Kürze zusammen. Bindend sind grundsätzlich die Aussagen innerhalb der Förderrichtlinie. Wir bitten daher um sorgfältige Lektüre.

1. Was ist Ziel der Förderlinie „OE-Erfahrungsräume“?

Ziel der Förderlinie ist es, lernortübergreifende Erfahrungsräume zu fördern, in denen Open Educational Resources (OER) und Open Educational Practices (OEP) entwickelt, erprobt und verbreitet werden, um Chancengerechtigkeit und Innovationen im Bildungssystem zu stärken.

2. Welche Projekte werden gefördert?

Es werden Projekte gefördert, die …

… im Rahmen des Projektes entstandene Konzepte und Artefakte als OER auf etablierten Plattformen zur Verfügung stellen und dazu beitragen, einen Kulturwandel in der Lehr- und Lernkultur hin zu mehr Offenheit voranzutreiben.

lernortübergreifende Bildungsangebote in Erfahrungsräume entwickeln und umsetzen. Für diese Bildungsangebote arbeiten verschiedene Institutionen oder Akteure aus dem formalen und non-formalen oder rein aus dem non-formalen Bildungsbereich zusammen.

innovative didaktische und pädagogische Konzepte entwickeln und erproben und dabei einen deutlichen Bezug zu Open Educational Resources (OER) und Open Educational Practices (OEP) sowie der zugrundeliegenden Idee der Offenheit herstellen.

3. Was ist typisch für diese Förderrichtlinie?

In den geförderten Projekten werden Lernorte entlang des gesamten Bildungs-Lebenslaufes miteinander verbunden – sowohl aus dem formalen als auch aus dem non-formalen Bereich.

Wir sprechen also nicht nur von den klassischen formalen Lernorten wie Kindertagesstätten, Schule, Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule oder Hochschulen, sondern auch von non-formalen Orten wie zum Beispiel Bibliotheken, Museen, Sportvereinen, Zoos, Jugendzentren, Volkshochschulen, Seniorenstiften etc.

Ausgewählte Lernorte werden in einer stimmigen Projektidee miteinander verbunden und hierfür die Potentiale von OER und OEP genutzt.

„Stimmig“ ist eine Projektidee dann, wenn die angestrebten lernortübergreifenden Kooperationen den Lernenden ein kollaboratives, ganzheitliches und innovatives Lernen in neu geschaffenen „Erfahrungsräumen“ ermöglichen. Auf diese Weise werden auch Zielgruppen erreicht, die bisher zu selten oder mit zu wenig Erfolg an Lernangeboten teilgenommen haben.

4. Was sind „Erfahrungsräume“?

Erfahrungsräume sind Lernumgebungen, in denen Menschen Neues ausprobieren können und gemeinsam lernen, so dass sie sich im Idealfall als selbstwirksam erleben. Dies wird begleitet von Offenheit, Kooperation und der Nutzung von OER.

In solchen Erfahrungsräume steht die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung des Menschen im Vordergrund. Die Perspektive der Lernenden und die Kollaboration aller Beteiligten werden besonders berücksichtigt.

5. Gibt es formale Anforderungen an die Gestaltung der Erfahrungsräume?

Nein.

Es kann sich sowohl um physische als auch virtuelle Räume handeln.

Wichtig ist lediglich, dass die in der Förderbekanntmachung formulierten Ziele durch die Projektidee klar berücksichtigt werden:

In den entstehenden Erfahrungsräumen kommen verschiedene Institutionen oder Akteure aus dem formalen und non-formalen – oder rein aus dem non-formalen Bildungsbereich zusammen. Idealerweise werden unterschiedliche Phasen im Bildungsverlauf miteinander kombiniert, um für die Lernenden ein besonderes neuartiges Bildungsangebot zu schaffen.

Dieses zeichnet sich aus durch …

… Kompetenzorientierung

… Offenheit

… Kreativität

… kollaboratives und ganzheitliches Lernen

… die Möglichkeit, sich als selbstwirksam zu erleben

… eine positive Fehlerkultur

6. Können Erfahrungsräume vollständig digital sein?

Ja. Rein digitale Erfahrungsräume sind förderfähig, sofern sie die Ziele der Richtlinie erfüllen.

7. Müssen Projekte die gesamte Bildungskette abdecken?

Nein. Projekte können sich exemplarisch auf einzelne Phasen oder Teilsegmente des Bildungswegs konzentrieren. Entscheidend sind die lernortübergreifende Ausrichtung und die Übertragbarkeit der Ergebnisse.

8. Was sind OER/ OEP?

OER sind Materialien unterschiedlicher medialer Art und Form, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden, sodass diese kostenfrei zugänglich sind und von den Nutzenden ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen verwendet, bearbeitet und weiterverbreitet werden können[1].

OEP im engeren Sinne umfassen die Nutzung oder Arbeit mit OER in Lehr- und Lernkontexten. Im weiteren Sinne werden OEP in dieser Förderrichtlinie als Lehr- und Lernszenarien verstanden, die sich an einer Offenen Pädagogik[2] orientieren und deren Grundsätze der Offenheit in der Praxis umsetzen.


[1] Deutsche UNESCO-Kommission (Hrsg.) (2013). Was sind Open Educational Resources? Und andere häufig gestellte Fragen zu OER. Abgerufen von: https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-04/WassindOERcc.pdf

[2] Koschorreck, J. (2018). Open Educational Practices (OEP). Abgerufen von: https://www.die-bonn.de/wb/2018-oep-01.pdf

9. Gibt es Beispiele für mögliche geförderte Projektideen?

Auf dieser Seite finden sich Beispiele für in Frage kommende Projektideen. Sie zeigen exemplarisch, wie lernortübergreifende Erfahrungsräume gestaltet und OER/ OEP genutzt werden können. Die Liste ist nicht abschließend – weitere oder ganz andere kreative Ansätze sind ausdrücklich erwünscht!

10. Welche Zielgruppen sind förderfähig?

Die Zielgruppen sind grundsätzlich frei wählbar. Projekte sollen jedoch einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit leisten und möglichst unterrepräsentierte Gruppen adressieren.

11. Sind Studierende eine förderfähige Zielgruppe?

Ja. Studierende können insbesondere im Rahmen hochschulischer oder lernortübergreifender Projekte adressiert werden.

12. Sind Kommunen antragsberechtigt?

Nein. Kommunen sowie Bildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft können nicht direkt gefördert werden. Sie können sich jedoch als assoziierte Partner an der Konzeption, Umsetzung und am Transfer beteiligen.

13. Welche Bezüge zu OER und OEP sind im Projekt notwendig?

Grundlage der Förderrichtlinie „OE_Erfahrungsräume“ ist die im Jahr 2022 veröffentlichte OER-Strategie des Bundes: OER-Strategie – Freie Bildungsmaterialien fur die Entwicklung digitaler Bildung

Die Förderbekanntmachung „OE_Erfahrungsräume“ greift besonders das in der OER-Strategie beschriebene Handlungsfeld 4 „Innovation und lernortübergreifende Bildung mit OER unterstützen“ auf (Seite 14 und 15 der OER-Strategie).

Die Projektideen brauchen einen klaren Bezug zu den Themen OER, OEP und der OER-Strategie. Dieser Bezug kann auf folgende Arten hergestellt werden:

a) Die Projektideen beziehen OER oder OEP in einem engeren Sinne ein (s. Punkt 1.2 der Förderbekanntmachung). Hierbei steht die Nutzung und/ oder die Arbeit an OER/ OEP selbst im Vordergrund.

b) Die Projektideen können OEP in einem weiteren Sinne einbeziehen (s. Punkt 1.1 der Förderbekanntmachung). Dies bedeutet, dass sich die entwickelten Lehr- und Lernszenarien besonders an den Dimensionen der Offenen Pädagogik orientieren (z.B. Offenheit für verschiedene Zielgruppen, Offenheit im Umgang miteinander, Teilen von Ideen, Fehler und Scheitern als Lernchancen, Selbstverständnis der Lehrenden (auch) als Lernende etc.).

Zusätzlich müssen die im Projektverlauf entstandenen Ergebnisse und Erkenntnisse auf etablierten Plattformen als OER zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise soll das entstandene Wissen dezentral und bundesweit zur Verfügung stehen und über das Projekt hinaus wirksam sein.

14. Was sind „etablierte OER-Plattformen“?

Etablierte OER-Plattformen sind dauerhaft verfügbare, zielgruppengerechte Plattformen mit guter Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit, wie beispielsweise WLO, twillo, HubbS, git etc. Es gibt keine abschließende Positivliste.

15. Dürfen eigene Plattformen genutzt werden?

Ja, sofern die Ergebnisse zusätzlich auf etablierten OER-Plattformen veröffentlicht werden und keine Zugangshürden bestehen.

16. Ist die Weiterentwicklung bestehender OER/OEP förderfähig?

Ja, sofern ein klarer Mehrwert entsteht, keine Doppelförderung vorliegt und die neuen Ergebnisse abgrenzbar sind.

17. Wie sollte der Verbund zusammengesetzt sein?

Für die im Projekt entwickelten lernortübergreifenden Erfahrungsräume müssen Institutionen oder Akteure aus dem formalen und non-formalen oder rein aus dem non-formalen Bildungsbereich zusammenkommen.

Gefördert werden Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mit mehreren Partnern, die …
• … über eine Expertise in der digitalen Bildung, im Idealfall auch mit OER und OEP verfü-gen,
• … über eine sehr gute, regionale oder über-regionale Kenntnis der formalen und non-formalen Bildungslandschaft verfügen,
• … über Erfahrungen in der Koordination von formalen sowie non-formalen Praxisverbün-den und Netzwerken verfügen.

Bei Verbundprojekten sollen sich die oben genannten Expertisen gegenseitig ergänzen.

18. Sind Einzelvorhaben möglich?

Ja. Einzelvorhaben sind möglich, Verbundvorhaben sind jedoch besonders geeignet zur Umsetzung der Förderziele.

19. Sind Schulen zwingend als Partner erforderlich?

Nein. Projekte ohne schulische Beteiligung sind möglich, sofern die lernortübergreifende Ausrichtung gegeben ist.

20. Welche Kooperationsnachweise sind erforderlich?

In der Skizzenphase reichen in der Regel Absichtserklärungen (LoI). Verbindliche Vereinbarungen folgen später. Sollten bis zur Einreichungsfrist am 23.01.2026 noch nicht alle LoI vorliegen, genügt eine Beschreibung des geplanten Verbundes.

21. Wer ist zuwendungsberechtigt?

Antragsberechtigt sind: Verbünde und Einzelantragsteller aus Bildungseinrichtungen (z.B. freie Schulträger und Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Volkshochschulen, Museen, Bibliotheken etc.) sowie Vereine, Verbände, Kammern und Stiftungen, Bildungsberatungs- und Serviceagenturen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen (v.a. mit dem Schwerpunkt digitale Bildung) und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (v.a. KMU, Start-ups und Sozialunternehmen).

Staatlich finanzierte Kitas, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen sind als Praxispartner der Verbünde möglich,
nicht aber als direkte Zuwendungsempfänger.

22. Was ist der Unterschied zwischen antrags- und zuwendungsberechtigt?

Antragsberechtigt ist, wer einen Antrag einreichen darf. Zuwendungsberechtigt ist, wer Fördermittel erhalten kann.

23. Sind staatliche Hochschulen zuwendungsberechtigt?

Ja. Staatliche Hochschulen sind gemäß Abschnitt 3 zuwendungsberechtigt. Einschränkungen gelten nicht für Hochschulen.

24. Welche Fördersumme kann beantragt werden? 

Eine Obergrenze der Fördersumme pro Verbund (und Teilvorhaben) ist nicht festgelegt. Die beantragten Mittel müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum erwarteten Mehrwert für die geplanten Maßnahmen stehen.

Dies wird im Begutachtungsprozess bewertet.

25. Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote wird bei Antragstellung individuell ermittelt. Maßgebliche Kriterien sind die Verwertbarkeit der Projektergebnisse, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers und die im Projekt durchzuführenden Aufgaben.

26. Was bedeutet „angemessener Eigenanteil“?

Der Eigenanteil richtet sich nach Rechtsform und Tätigkeit der Antragstellenden sowie nach beihilferechtlichen Vorgaben. In bestimmten Fällen ist eine Vollfinanzierung möglich.

Verweis: Abschnitt 5, Anlage AGVO

27. Gibt es eine Projekt- oder Gemeinkostenpauschale?

Nein. Es ist keine pauschale Projekt- oder Gemeinkostenförderung vorgesehen.

28. Darf auf bestehenden Projekten aufgebaut werden?

Ja, sofern keine Doppelförderung erfolgt und neue Projektanteile klar abgegrenzt sind.

29. Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren besteht aus einem zweistufigen Verfahren:

Zunächst ist bis zum 23.01.2026 eine Projektskizze einzureichen.

Nach positiver Vorbegutachtung der Projektskizze werden die Antragstellenden zu einem digitalen Pitch-Event eingeladen, um ihre Idee den Gutachtenden online zu präsentieren (voraussichtlich März 2026).

Im Anschluss werden die im Pitch ausgewählten Projekte aufgefordert, einen Antrag einzureichen (Einreichungsfrist voraussichtlich Ende Mai 2026).

30. Wer reicht die Skizze eines Verbundvorhabens ein?

Bei Verbundprojekten soll die Skizze von den beteiligten Partnern gemeinsam erarbeitet und von dem/ der vorgesehenen Verbundkoordinator/ Verbundkoordinatorin eingereicht werden.

31. Wird die Einreichungsfrist für Skizzen verlängert?

Nein.

Die Einreichungsfrist für Skizzen ist der 23.01.2026.

Dies ist zwar keine Ausschlussfrist, aber Projektskizzen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können höchstwahrscheinlich nicht mehr berücksichtigt werden.

32. Wie viele Seiten darf die Skizze umfassen?

Der maximale Seitenumfang für eine Skizze beträgt insgesamt zehn DIN-A4-Seiten.

Hierin enthalten sind das Deckblatt (1 Seite), die Kurzzusammenfassung des Vorhabens (max. 6 Seiten), die Arbeits- und Zeitplanung max. 2 Seiten) und der Finanzierungsplan (1 Seite).

Das Literaturverzeichnis zählt nicht dazu.

Beachten Sie bitte unbedingt bei der Erstellung der Skizze die Vorgaben und Formatvorlagen, die unter Punkt 7.2.1 der Förderbekanntmachung genannt sind.

33. Wie genau sind die formalen Vorgaben zu beachten (Seitenumfang inkl. oder exkl. Literatur, Vorstellung der Verbundpartner, Referenzen)?

Wir empfehlen die Skizze genau nach den Angaben, die unter Punkt 7.2.1 der Förderbekanntmachung genannt sind, anzufertigen.

34. Wie detailliert soll der Arbeits- und Finanzierungsplan ausgearbeitet werden?

Die Arbeits- und Zeitplanung darf max. zwei Seiten betragen. Aus ihr sollen die geplanten Arbeitspakete mit Bezug zum jeweils durchführenden Verbundpartner hervorgehen.

Der Finanzierungsplan darf max. eine Seite betragen. Im Finanzierungsplan sollen alle beantragten projektbezogenen Ausgaben/ Kosten pro Kalenderjahr ersichtlich werden. Stellen Sie im Finanzierungsplan dar, welche voraussichtlichen Ausgaben/ Kosten für die einzelnen Verbundpartner anfallen. Als Unternehmen führen Sie bitte auf, mit welcher Förderquote Sie planen.

35. Wer muss die Skizze unterschreiben?

Die Skizzen müssen NICHT unterschrieben werden. Erst in der Antragsphase ist eine rechtsverbindliche Unterschrift durch die in Ihrer Institution zeichnungsberechtigte Person notwendig.

36. Nach welchen Kriterien wird meine Skizze bewertet?

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb zueinander und werden nach den in der Förderbekanntmachungen genannten Kriterien (unter 7.2.1) bewertet:

– Die Skizze passt zu den Förderzielen: Die Projektskizze stellt einen klaren Bezug zu den in Nummer 1.1 formulierten Förderzielen her, greift die Grundgedanken der OER-Strategie im Handlungsfeld 4 auf und stellt auch Bezüge zu anderen Handlungsfeldern der Strategie her.

– Die Skizze legt dar, welche und wie die Zielgruppe erreicht wird: Aktuelle Erkenntnisse und der existierende Bedarf seitens der Zielgruppe werden in das Konzept einbezogen. Das vorgelegte Konzept zur Definition und Ansprache der Zielgruppe ist überzeugend.

– Die Skizze hat ein schlüssiges Gesamtkonzept: Das Gesamtkonzept ist hinsichtlich der Ausgangslage, der geplanten Vorgehensweise und unter Berücksichtigung der Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung schlüssig und im Hinblick auf das angegebene Projektziel angemessen. Gegebenenfalls vorhandene Schnittstellen werden dargelegt, Überschneidungen in der Förderung überzeugend ausgeschlossen (Vermeidung von Doppelförderung).

– Die Skizze erläutert plausibel die Zusammenarbeit im Projekt: Die Expertisen der beteiligten Projektpartner ergänzen sich, die Zusammenarbeit im Projekt wird überzeugend dargestellt. Die notwendige Expertise für die gewählten Themen ist entweder bereits vorhanden oder es wird überzeugend dargelegt, wie diese extern eingeholt wird.

– Der Projektansatz ist nachhaltig und breitenwirksam: Die im Projekt eingesetzten OER/ OEP sind geeignet, während des Projekts und über dessen Ende hinaus tatsächliche Veränderungen bei der Zielgruppe und weiteren Anwendenden anzustoßen (zum Beispiel neue Kompetenzen, bessere Beteiligungschancen).

37. Wie erfolgt die Begutachtung?

Die Begutachtung erfolgt durch ein externes Gutachtendengremium, das die geforderten Expertisen und Kompetenzen der Förderrichtlinie abbildet. Bei der Begutachtung wird das Gremium vom DLR-Projektträger und dem BMBFSFJ unterstützt.

38. Wann findet die Sitzung zur Begutachtung der Skizzen statt?

Die Begutachtung und Auswahl der Skizzen findet unmittelbar nach dem Online-Pitch-Event (voraussichtlich März 2026) statt.

39. Wann ist mit Förderstart zu rechnen?

Voraussichtlich wird ein Großteil der Projekte im 3. Quartal 2026 starten. In Einzelfällen kann ein Start im 4. Quartal 2026 möglich sein.

40. Ich möchte eine Skizze einreichen: Wo finde ich die notwendigen Unterlagen?

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen:

https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=OBDL&b=OE_ERFAHRUNGSRAEUME

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.

41. Was kann ich tun, wenn die Einreichung über easy-online nicht funktioniert?

Bitte KOPIEREN Sie den Link zu Easy-Online aus der Förderbekanntmachung oder direkt aus dieser FAQ in ein eigenes Browserfenster.

https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=OBDL&b=OE_ERFAHRUNGSRAEUME

Sie erkennen die richtige Seite daran, dass Sie nach der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen KEINE eigenen Eintragungen mehr bzgl. Zuordnung zu einem Ministerium/ einer Fördermaßnahme etc. machen müssen.
Sollte dieses Vorgehen nicht funktionieren, probieren Sie einen anderen Browser und/ oder löschen Sie Ihre Cookies und/ oder versuchen Sie es später erneut. Aufgrund der hohen Resonanz und der Stabilität von easy-online empfehlen wir Ihnen, nicht bis zum 23.01.2026, 23:59 Uhr mit einer Skizzeneinreichung zu warten.

42. Bekomme ich eine Rückmeldung, wenn meine Skizze eingegangen ist?

Sobald Sie Ihre Skizze formgerecht über easy-online eingereicht haben, erhalten Sie durch das System eine Bestätigung. Bitte prüfen Sie hier, ob die Anlagen ebenfalls übermittelt und in der Bestätigung aufgeführt sind. Darüber hinaus versenden wir KEINE Eingangsbestätigungen.

43. Ich habe weitere Fragen und möchte mich umfassend informieren. Wie ist das möglich?

Es werden zwei Online-Informationsveranstaltungen mit der Dauer von je einer Stunde angeboten, und zwar am:

Dienstag, 16. Dezember 2025 von 10:00 – 11:00 Uhr   

Mittwoch, 14. Januar 2026 von 14:00 – 15:00 Uhr.

Bitte benennen Sie bereits bei der Anmeldung Ihre konkreten Fragen und senden Sie diese an die E-Mail-Adresse oer@dlr.de. Daraufhin senden wir Ihnen den Einwahl-Link.